Privatkunden

Um sicherzustellen, dass die Auswirkungen von Wasser der Bausubstanz kein Schaden zufügen, sind Sofortmaßnahmen im Schadenfall dafür da, um den Gebäudeschaden so gering wie möglich zu halten. Durch zerstörungsfreie Sanierungstechniken werden auch vorhanden Oberbeläge erhalten, was wiederum den Folgeschaden an sowie im Objekt mindert.
Grundsätzlich empfehlen wir ein zügiges Handeln bei Gebäudeschäden, sowie um die Einleitung der erforderlichen Sofortmaßnahmen durch einen Fachmann Ihres Vertrauens.
Im Regelfall sind Gebäude-Wasserschäden durch die Gebäudeversicherung, durch eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung abgedeckt. Gerne unterstützen wir Sie in der Korrespondenz mit ihrer Versicherungsgesellschaft und rechnen Sanierungskosten, wenn gewünscht direkt mit ihrer Versicherung ab. Hierbei entstehen im Regelfall keinerlei Kosten für Sie, noch brauchen Sie hierfür in Vorleistung zu gehen. Hierbei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat jederzeit gerne zur Verfügung.

089/23964034